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Mit einer
Gesetzesänderung zum 01.01.2021 wurde die reguläre
Dauer eines Insolvenzverfahrens nach EU-Vorgaben
von 6 auf 3 Jahre halbiert, ein wirklich
überschaubarer Zeitraum für eine Entschuldung.
Diese
Seite richtet sich an verschuldete
Einzelpersonen, d.h.
- Privatpersonen
wie z. B. Hausfrauen und -männer,
Arbeit Suchende, Renter/innen
- Arbeitnehmer/innen
- Freiberufler
- Inhaber/innen
von Einzelunternehmern, die ihren Betrieb
geschlossen haben oder schließen wollen
- Geschäftsführer/innen
von GmbHs, die persönlich für
Gesellschaftsschulden haften
Wenn Sie z.B. darunter
leiden, dass Sie nicht mehr wissen, wovon
Sie die fälligen Rechnungen und Raten
aufbringen sollen, dass der
Gerichtsvollzieher bei Ihnen ein - und
ausgeht und Sie jeden Tag Angst vor Lohn-
und Kontenpfändungen haben müssen, werden Sie
früher oder später davon hören, dass ein
(Privat)insolvenzverfahren zur
Schuldenbereinigung führt. Sie werden Begriffe
wie Restschuldbefreiung und
Wohlverhaltensperiode hören, die sich viel
versprechend anhören, aber immer neue Fragen
aufwerfen.
Wie
die
Entschuldung richtig funktioniert und ob es
Nachteile gibt, die man nicht in Kauf nehmen
möchte, wissen die wenigsten. Es gibt zwar
unzählige Informationen im Internet und viele
Bücher, die nach unseren Erfahrungen eher
verwirren und keine befriedigenden Antworten
für die ganz spezielle persönliche Situation
bieten.
Wir, die seit mehr als
30
Jahren auf das Konkurs- und Insolvenzrecht spezialisierte
Kanzlei Kersting & Tantzen kennen
aus unserer täglichen Arbeit sowohl die
typischen Probleme und Fragen, denen
verschuldete Menschen ausgesetzt sind als auch die gesetzlichen Regelungen der Insolvenzordnung bestens.
Aus
unseren Beratungen wissen wir, dass die Tücke
im Detail steckt und einigen Konstellationen
nicht alles nach "Schema F" läuft.
Beratungsbedarf kann sich u. a. aus folgenden
Aspekten ergeben:
- Anzahl
der Gläubiger/innen
- früheres
Insolvenzverfahren (evtl. Sperrzeit)
- Ursache
der Schulden (nicht alle Schulden sind von
der Restschuldbefreiung erfasst)
- Vorhandensein
von Grundbesitz und sonstigem Vermögen
- Art
des Lebensunterhalts
- Anzahl
der unterhaltsberechtigten Personen
- Mithaftung
anderer Personen als Bürgen etc.
- gemeinschaftliche
Schulden (besonders von Ehepaaren)
- persönliche
Probleme (Suchterkrankung etc.)
Im
Regelfall ist es aber, entsprechende Planung
und Mitarbeit vorausgesetzt,
kein Problem innerhalb von 3
Jahren von den Schulden befreit zu
werden.
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