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Mit einer Gesetzesänderung zum 01.01.2021 wurde die reguläre Dauer eines Insolvenzverfahrens nach EU-Vorgaben von 6 auf 3 Jahre halbiert, ein wirklich überschaubarer Zeitraum für eine Entschuldung.

Diese Seite richtet sich an verschuldete Einzelpersonen, d.h.

  • Privatpersonen wie z. B. Hausfrauen und -männer,  Arbeit Suchende, Renter/innen
  • Arbeitnehmer/innen
  • Freiberufler
  • Inhaber/innen von Einzelunternehmern, die ihren Betrieb geschlossen haben oder schließen wollen
  • Geschäftsführer/innen von GmbHs, die persönlich für Gesellschaftsschulden haften

Wenn Sie z.B. darunter leiden, dass Sie nicht mehr wissen, wovon Sie die fälligen Rechnungen und Raten aufbringen sollen, dass der Gerichtsvollzieher bei Ihnen ein - und ausgeht und Sie jeden Tag Angst vor Lohn- und Kontenpfändungen haben müssen, werden Sie früher oder später davon hören, dass ein (Privat)insolvenzverfahren zur Schuldenbereinigung führt. Sie werden Begriffe wie Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensperiode hören, die sich viel versprechend anhören, aber immer neue Fragen aufwerfen.

Wie die Entschuldung richtig funktioniert und ob es Nachteile gibt, die man nicht in Kauf nehmen möchte, wissen die wenigsten. Es gibt zwar unzählige Informationen im Internet und viele Bücher, die nach unseren Erfahrungen eher verwirren und keine befriedigenden Antworten für die ganz spezielle persönliche Situation bieten.

Wir, die seit mehr als 30 Jahren auf das Konkurs- und Insolvenzrecht spezialisierte  Kanzlei Kersting & Tantzen kennen aus unserer täglichen Arbeit sowohl die typischen Probleme und Fragen, denen verschuldete Menschen ausgesetzt sind als auch die gesetzlichen Regelungen der Insolvenzordnung bestens.

Aus unseren Beratungen wissen wir, dass die Tücke im Detail steckt und einigen Konstellationen nicht alles nach "Schema F" läuft. Beratungsbedarf kann sich u. a. aus folgenden Aspekten ergeben:

  • Anzahl der Gläubiger/innen
  • früheres Insolvenzverfahren (evtl. Sperrzeit)
  • Ursache der Schulden (nicht alle Schulden sind von der Restschuldbefreiung erfasst)
  • Vorhandensein von Grundbesitz und sonstigem Vermögen
  • Art des Lebensunterhalts
  • Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
  • Mithaftung anderer Personen als Bürgen etc.
  • gemeinschaftliche Schulden (besonders von Ehepaaren)
  • persönliche Probleme (Suchterkrankung etc.)

Im Regelfall ist es aber, entsprechende Planung und Mitarbeit vorausgesetzt, kein Problem innerhalb von 3 Jahren von den Schulden befreit zu werden.